Wir sind Mitglied des Bundesverbandes der Träger im Beschäftigtentransfer e. V. Der Verband setzt sich für klare und zertifizierte Qualitätsstandards ein.
Darüber hinaus ist unsere Vermittlungsarbeit überdurchschnittlich erfolgreich. Das belegen Zahlen der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.).
Im Falle eines notwendigen Personalabbaus unterstützen wir Sie mit der Durchführung einer Transfergesellschaft. Dazu schließen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zunächst einen Transfersozialplan, der den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Übergang in die Transfergesellschaft ermöglicht. Das heißt, sie schließen einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber und gleichzeitig einen auf maximal zwölf Monate befristeten Beschäftigungsvertrag mit uns – einen Dreiseitigen Vertrag, der zwischen drei Vertragsparteien geschlossen wird. Der Vorteil: Dadurch werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht arbeitslos, sondern werden bei der Agentur für Arbeit lediglich als arbeitsuchend geführt.
Die Beschäftigten in der Transfergesellschaft profitieren von individuellen Beratungen, Qualifizierungsmaßnahmen und unserem engen Netzwerk zu den Akteuren des Arbeitsmarkts in NRW – ohne dabei ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren.
Während des gesamten Prozesses sind uns eine umfassende Beratung aller Beteiligten sowie die individuelle persönliche Begleitung unserer Transfermitarbeiterinnen und -mitarbeiter sehr wichtig. Das schafft das notwendige Vertrauen und macht es unseren Transfermitarbeitern leichter, unsere Hilfe zur Selbsthilfe anzunehmen. Natürlich mit dem obersten Ziel, die Menschen wieder in dauerhafte Beschäftigung zu bringen.
März 2025
IHK Auszeichnung „Anerkannter Ausbildungsbetrieb 2025“
Dezember 2024
Austausch und Erkenntnisse im EGF-Projekt
Dezember 2024
Erfolgreiche Übernahme Niederrhein
START NRW GmbH | Schifferstraße 166 | 47059 Duisburg